Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Reinigungsfirma Sara Reinigungen GmbH (nachstehend auch Reinigungsfirma oder Dienstleister genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).
Vertragsabschluss
Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Sara Reinigungen GmbH nach Eingang eines Auftrages, diesen schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Sara Reinigungen GmbH.
Sofern vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart wurde und es sich aus der Natur des Auftrages nicht um eine einmalige Ausführung handelt, gilt für beide Parteien eine Frist von 3 Monaten. Eine Kündigung hat schriftlich, jeweils auf das Ende eines Kalendermonats zu erfolgen.
Pflichten der Sara Reinigungen GmbH
Die verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, werden von der Sara Reinigungen GmbH nicht gehaftet. Der Dienstleister kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.
Verschwiegenheitspflicht
Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Pflichten Vertragspartner
Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch unsere Reinigungsfirma, haftet die Sara Reinigungen GmbH in keiner Art und Weise. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung der Sara Reinigungen GmbH in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.
Organisation
Organisatorische Änderungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis sind der Sara Reinigungen GmbH rechtzeitig bekannt zu geben. Der Auftraggeber stellt der Sara Reinigungen GmbH ggf. die nötigen Schlüssel zum Reinigungsobjekt zur Verfügung. Sollte dies nicht eingehalten werde und der Auftrag nicht erfüllt werden kann, darf der Dienstleister den Ersatz des hierzu aufgewendeten Umtriebes Kosten verlangen.
Gewährleistung
Die Sara Reinigungen GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen pünktlich und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht sowie Treue und Glauben zu erbringen. Die durch den Dienstleister erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar
nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 5 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von der Sara Reinigungen GmbH entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
Haftpflicht
Die Sara Reinigungen GmbH haftet im Rahmen der Deckung ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist.
Verrechnung der Leistung
Die von der Sara Reinigungen GmbH erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag oder Offerte vereinbarten Zahlungsbedingungen und -modalitäten zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich. Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto ab dem Datum der Rechnungsstellung zu überweisen. Tritt die Zahlung nach der ersten Mahnung nicht ein, kann die Sara Reinigungen GmbH mit einer Frist von 5 Arbeitstagen den Auftrag unterbrechen, bis die offene Rechnung eingebucht ist.
Nach der zweiten Mahnung werden CHF 100.- für Umtriebskosten verrechnet und nach Ablauf der Mahnungsfrist wird die Betreibung eingeleitet.
Kündigung
Ein langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringende Leistungen, kann von beiden Parteien, wenn nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, auf das Ende eines Monates mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder unserer Reinigungsfirma nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monate vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden (Poststempel relevant). Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner der Sara Reinigungen GmbH bis einen Monat vor Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 30% und danach 50% des Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Im gegenseitigen Einverständnis, können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen.
Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter-innen der Sara Reinigungen GmbH kein direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens einem Drittel der jährlichen Pauschalsumme des Auftrages. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis ist jedoch eine Personalbeschäftigung der Mitarbeiter-innen der Sara Reinigungen GmbH durch den Auftraggeber ohne Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes möglich.
Gerichtsstand
Gerichtsstand der Sara Reinigungen GmbH ist Langenthal. Unsere Reinigungsfirma kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Es gilt das Schweizerische Recht