AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sara Reinigungen GmbH – Reinigungsfirma.

Geltungsbereich 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der  Reinigungsfirma Sara Reinigungen GmbH (nachstehend auch Reinigungsfirma oder Dienstleister  genannt) mit seinem Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt). 

Vertragsabschluss 

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn Sara Reinigungen GmbH nach Eingang eines Auftrages,  diesen schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen  Bestätigung durch Sara Reinigungen GmbH. 

Sofern vertraglich keine Kündigungsfrist vereinbart wurde und es sich aus der Natur des Auftrages  nicht um eine einmalige Ausführung handelt, gilt für beide Parteien eine Frist von 3 Monaten. Eine  Kündigung hat schriftlich, jeweils auf das Ende eines Kalendermonats zu erfolgen. 

Pflichten der Sara Reinigungen GmbH 

Die verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu  erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten  oder durch höhere Gewalt verursacht werden, werden von der Sara Reinigungen GmbH nicht  gehaftet. Der Dienstleister kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von  störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht  zufriedenstellend erledigt werden kann. 

Verschwiegenheitspflicht 

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren  Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu  bewahren. 

Pflichten Vertragspartner 

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung  erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Kommt der  Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile  oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch unsere Reinigungsfirma, haftet die Sara  Reinigungen GmbH in keiner Art und Weise. Der Vertragspartner ist in diesem Fall nicht in der Lage  eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verrechnen. Sollte durch die Leistungserbringung der  Sara Reinigungen GmbH in irgendeiner Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den  Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner. 

Organisation 

Organisatorische Änderungen gegenüber dem Leistungsverzeichnis sind der Sara Reinigungen  GmbH rechtzeitig bekannt zu geben. Der Auftraggeber stellt der Sara Reinigungen GmbH ggf. die  nötigen Schlüssel zum Reinigungsobjekt zur Verfügung. Sollte dies nicht eingehalten werde und der  Auftrag nicht erfüllt werden kann, darf der Dienstleister den Ersatz des hierzu aufgewendeten  Umtriebes Kosten verlangen.  

Gewährleistung 

Die Sara Reinigungen GmbH verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen pünktlich  und unter Berücksichtigung der Grundsätze der Sorgfaltspflicht sowie Treue und Glauben zu  erbringen. Die durch den Dienstleister erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar 

nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach 5 Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel  sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel oder Fehler der  Leistungserbringung werden von der Sara Reinigungen GmbH entweder durch eine gemeinsam  vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der  Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.  

Haftpflicht  

Die Sara Reinigungen GmbH haftet im Rahmen der Deckung ihrer Haftpflichtversicherung für  Schäden, die nachweisbar durch grobe Fahrlässigkeit ihres Personals verursacht worden sind. Sie  haftet nur, soweit sie nicht nachweist, dass sie alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt  angewendet hat, um einen Schaden dieser Art zu verhüten oder, dass der Schaden auch bei  Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten ist.  

Verrechnung der Leistung 

Die von der Sara Reinigungen GmbH erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag oder  Offerte vereinbarten Zahlungsbedingungen und -modalitäten zu bezahlen. Mögliche  Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem  Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der  Vertragsbedingungen möglich. Der Auftraggeber hat den Rechnungsbetrag innert 30 Tagen netto ab  dem Datum der Rechnungsstellung zu überweisen. Tritt die Zahlung nach der ersten Mahnung nicht  ein, kann die Sara Reinigungen GmbH mit einer Frist von 5 Arbeitstagen den Auftrag unterbrechen,  bis die offene Rechnung eingebucht ist.  

Nach der zweiten Mahnung werden CHF 100.- für Umtriebskosten verrechnet und nach Ablauf der  Mahnungsfrist wird die Betreibung eingeleitet.  

Kündigung 

Ein langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringende Leistungen, kann von beiden Parteien, wenn  nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, auf das Ende eines Monates mit einer  Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall  schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder unserer Reinigungsfirma nicht von  den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit. 

Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich mit Brief oder per E-Mail bis 2 Monate vor Auftragsausführung  ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden (Poststempel relevant). Wird der Auftrag nach dieser  Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner der Sara Reinigungen GmbH bis einen Monat vor  Ausführung 20% des Auftragsvolumens, bis 8 Tage vor Ausführung 30% und danach 50% des  Auftragsvolumens. Einmalige Aufträge, die innerhalb von 8 Tagen vor Auftragsbeginn vereinbart  wurden, werden bei einer Kündigung zu 100% verrechnet. Im gegenseitigen Einverständnis, können  Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung erfolgen. 

Personalabwerbung 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den Mitarbeiter-innen der Sara Reinigungen GmbH kein  direktes Arbeitsverhältnis einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer  eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens einem Drittel der jährlichen Pauschalsumme des  Auftrages. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Im gegenseitigen schriftlichen  Einverständnis ist jedoch eine Personalbeschäftigung der Mitarbeiter-innen der Sara Reinigungen  GmbH durch den Auftraggeber ohne Geltendmachung eines allfälligen Schadenersatzes möglich. 

Gerichtsstand 

Gerichtsstand der Sara Reinigungen GmbH ist Langenthal. Unsere Reinigungsfirma kann jedoch ihre  Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend  machen. Es gilt das Schweizerische Recht